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Aktuelle Informationen und Hinweise

Nach der neuen Grundschulordnung werden ab dem Schuljahr 2024/25 alle Zweitklässler immer freitags bis 13 Uhr Unterricht haben!

 

Der Theaterverein hat 100 Euro gespendet, um den Kindern neue Softbälle für die Pausen zu kaufen. Herzlichen Dank!

 

Sie finden ab heute (30.04.2024) die neuen Schulbuchlisten für das Schuljahr 2024/25 auf der Homepage!

 

Für die GTS-Kinder findet im kommenden Schuljahr wieder eine Bienen-AG statt. Sollte Ihr Kind nicht daran teilnehmen dürfen, informieren Sie uns bitte schriftlich bis spätestens 01.07.2024.

 

Wir haben ab dem 21.02.2024 eine neue Mailadresse. Sie lautet: .

 

Der Bundesrat hat beschlossen, zum 01.01.2024 den Sachbezugswert für ein Mittagessen in Ganztagsschulen auf 4,13 Euro zu erhöhen.
 

Beim Schulfest wurde ein Gewinn von 1540 Euro erzielt. Herzlichen Dank an alle, die uns unterstützt und mitgeholfen haben.

 

Kommt es in der Schule an der Brille Ihres Kindes zu einem Schaden, melden wir dies der

 

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Orensteinstraße 10

56626 Andernach

Tel.: 02632/960-0.

 

Sie müssen gleichzeitig die Rechnung vom Kauf der Brille sowie die Rechnung der Reparatur bei der Unfallkasse einreichen, damit die Kosten übernommen werden können.

 

Schauen Sie bitte regelmäßig nach, ob sich in der Fundkiste im Eingangsbereich Kleidungsstücke Ihres Kindes befinden. Da sich regelmäßg, trotz unseres Bemühens, viele Kleidungsstücke nicht mehr zuordnen lassen und wir diese nicht mehr, wie in den vorhergehenden Jahren, im Altkleidercontainer entsorgen möchten, haben wir beschlossen, die Kleidungsstücke zu waschen und am Abschluss- und Einschulungsfest gegen eine Spende zu verkaufen. Von dem Erlös kaufen wir Spielgeräte für die Kinder. Stichtag für die Leerung der Fundkiste ist immer zwei Wochen vor den Sommerferien. Schauen Sie also bitte vorher nochmal nach, ob Ihr Kind etwas vermisst.

 

Der Heimat- und Verkehrsverein aus Wasserliesch hat unserer Schule 300 Euro gespendet! HERZLICHEN DANK!

 

Ab dem 01.08.2022 müssen wir Kinder dem Gesundheitsamt melden, wenn bis dahin kein Nachweis über die zweifache Impfung gegen eine Masernerkrankung vorliegt.

 

Wir haben bei unserem Lebenslauf die tolle Summe von 5935,50 Euro erzielt. Ein herzliches Dankeschön an unsere Kinder, deren Sponsoren, unseren Förderverein und unseren SEB!!! Die Hälfte der Summe wird unseren Kindern zu Gute kommen und die andere Hälfte wird an das Oberbilliger Hilfsprojekt gespendet.

 

Wir haben an der Schule immer noch die „Grüne Umwelt-Box“, in der wir leere Druckerpatronen (Toner und Tinte sowie gebrauchte Handys) sammeln. Sammeln Sie bitte alle fleißig mit, da die Schule dafür eine Prämie erhält, die wieder Ihren Kindern zu Gute kommen wird.

 

Unter folgendem Link können Sie Beschwerden und Anregungen zum Bustransport direkt an die Kreisverwaltung senden: https://www.trier-saarburg.de/news/Probleme-beim-Busfahren-Beschwerdemanagement-nutzen

 

Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist (siehe § 19 der Schulordnung). Abhängig davon, wie vielen Kindern und Lehrern es möglich ist zur Schule zu kommen, findet Unterricht bzw. in jedem Fall eine Betreuung für die Halbtags- und die Ganztagskinder zu den üblichen Zeiten statt. Wenn Kinder nicht zur Schule kommen können, müssen sie vor Unterrichtsbeginn abgemeldet werden.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Viertklässler, die zum Schuljahresbeginn eine weiterführende Schule besuchen werden, sich mit dem Anmeldezettel der Grundschule (im Original) nur an einer weiterführenden Schule anmelden dürfen. Es ist nicht zulässig, das Anmeldeformular beliebig zu vervielfältigen und sich an mehreren Schulen anzumelden.

 

Sie sind verpflichtet, Infektionskrankheiten laut Infektionsschutzgesetz unverzüglich der Schulleitung zu melden.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter: https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_3

/IfSG/Belehrung_Beschaeftige_u.a..pdf

 

Wir weisen darauf hin, dass Schüler im Krankheitsfall telefonisch vor Unterrichtsbeginn an der Schule abgemeldet werden müssen. Nach §22 der Schulordnung ist spätestens am dritten Tag eine schriftliche begründete Entschuldigung dem Klassenleiter vorzulegen. Ansonsten wird das Fehlen als unentschuldigtes Fehlen im Zeugnis vermerkt. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen, wie ärztlichen Attesten, kann verlangt werden.

 

Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, in anderen Fällen die Schulleiterin oder der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sollten nicht ausgesprochen werden, Ausnahmen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden (siehe Grundschulordnung; § 23). 

 

Anträge auf Beurlaubung während des Ganztagsschulunterrichts dürfen nur von der Schulleiterin genehmigt werden und müssen mindestens einen Tag vorher eingereicht werden.

 

Ich bitte alle Eltern, die ihre Kinder um 16 Uhr mit dem PKW an der Schule abholen, so zu parken, dass weder der Bus bei der An- und Abfahrt behindert wird, noch Kinder, die zu Fuß nach Hause gehen, gefährdet werden. Vielen Dank!!!

 

Elternbriefe mit Rückmeldung müssen nicht ausgedruckt werden. Es genügt eine kurze Mitteilung im Hausaufgabenheft.

 

Bei der Anmeldung zur Betreuung sind alle Kinder für festgelegte Tage angemeldet worden. Soll davon abweichend ein Kind nicht an der Betreuung teilnehmen, (auch am letzten Tag vor den Ferien) muss rechtzeitig eine Abmeldung seitens der Eltern erfolgen. Die Abmeldung erfolgt telefonisch täglich von 11.45-13.00 Uhr, auf dem AB oder schriftlich. Sollte das Kind während der Betreuungszeit nicht von den Eltern selbst abgeholt werden, ist auch hier ein Hinweis notwendig, damit das Kind nicht unbefugten Personen mitgegeben wird oder aufgrund eines Missverständnisses gar nicht die Schule verlassen soll. Hausaufgaben können selbstverständlich in der Betreuung gemacht werden, aber es erfolgt keine Kontrolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Wir weisen darauf hin, dass die Schule nicht für die Abbuchung der Essens- und Betreuungsgelder zuständig ist. Wir leiten lediglich pünktlich zum Monatsende die aktuellen Zahlen an die VG Konz weiter. Falls Sie Fragen zu den Abbuchungen haben, wenden Sie sich bitte dorthin.

 

Wir sind immer noch bei http://www.schulengel.de angemeldet, d.h. wenn man über diese Seite einkauft, dann spendet schulengel.de zwischen 2 und 15% an unseren Förderverein. Der Einkäufer muss nicht mehr bezahlen und tut etwas Gutes.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor keine freie Schulwahl möglich ist und der jeweilige Schulbezirk bindend ist. In Ausnahmefällen kann von der Schulleitung ein Wechsel an eine andere Schule genehmigt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag mit entsprechender Begründung und allen dazugehörigen schriftlichen Unterlagen, die dies stützen, der Schule vorzulegen. Weitere Informationen erhalten Sie im Schulbüro.

 

In letzter Zeit kam es wieder häufiger vor, dass Kinder auf dem Schulweg bzw. Nachhauseweg an den Gleisen entlang gelaufen sind und nicht die dafür vorgesehene Unterführung benutzt haben. Wir bitten Sie, Ihre Kinder auf die Gefahren hinzuweisen und Ihnen diese Abkürzung zu untersagen. Vielen Dank! 

 

(Für Links wird keine Haftung übernommen.)