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Zahnarzt

Die Schulzahnärztin besucht unsere Erstklässler einmal im Jahr zur Kontrolle. Hierzu erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung. 

 

 

Zeugnis

„In den Klassenstufen 1 und 2 werden die Leistungen in verbaler Form bewertet. In den Klassenstufen 3 und 4 werden die Leistungen nach dem sechsstufigen Notensystem (…) bewertet.“ (s. §34 Absatz 2 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen)

„Die Zeugnisnote fasst die Gesamtleistung der Schülerin und des Schülers in dem betreffenden Fach zusammen; sie wird aus den Noten für einzelne Leistungen mündlicher, schriftlicher und praktischer Arbeit gebildet. Dabei wird die Lernprozessbeobachtung mit einbezogen. Die Zeugnisnote soll durch eine hinreichende Zahl von Einzelnoten begründet sein; sie muss nicht der rechnerische Durchschnitt der Einzelnoten sein. Einzelnoten können verschieden gewichtet werden, wenn dies durch den Schwierigkeitsgrad oder den Umfang der überprüften Einzelleistung begründet ist.“ (s. §42 Absatz 2 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen)