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Einschulung

Die Anmeldung der Schulneulinge erfolgt im August oder September des Jahres vor der Einschulung. Die Eltern erhalten dazu eine Aufforderung zur Anmeldung durch den Schulträger. Die zuständige Grundschule teilt dann den genauen Anmeldetermin mit.

Die Schule wird von allen Kindern besucht, die bis zum 31. August (Stichtag) das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schulart.

Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist für schulpflichtige Kinder nur aus wichtigem Grund auf Antrag der Eltern möglich. Die Entscheidung trifft ebenfalls die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt.

 

 

Elternabend

Elternabende finden an unserer Schule mindestens einmal im Schulhalbjahr für jede Klasse statt. Die Klassenleitung lädt dazu ein. Die Einladungsschreiben finden sie unter „Elternbriefe“ der jeweiligen Klasse Ihres Kindes.

 

 

Elternbriefe

Elternbriefe finden Sie auf der Homepage unter dem Punkt „Allgemein“ bzw. unter der Klasse Ihres Kindes. Für diesen Bereich brauchen Sie das aktuelle Passwort, das zu Beginn des Schuljahres im ersten Elternbrief mitgeteilt wird.

 

 

Elterngespräche

Elterngespräche finden nur nach Absprache mit der Klassenleitung statt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

 

 

Entschuldigung

s. Krankmeldung und Beurlaubung